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Winterreifenpflicht im Ausland: Das gilt in Frankreich, Italien & Co.

Winterreifenpflicht im Ausland: Das gilt in Frankreich, Italien & Co.

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Die Winterreifenpflicht im Ausland ist gerade zur kalten Jahreszeit ein heißes Thema. Wenn die Tage kürzer und dunkler werden, nutzen viele Winterurlauber die Gelegenheit, dem Alltag zu entfliehen. Wer in den Wintermonaten mit dem Auto nach Kroatien, Frankreich, Italien, Österreich, die Schweiz oder Tschechien reist, sollte sich vorher unbedingt informieren, ob und wann in den jeweiligen Ländern Winterreifen und gegebenenfalls sogar Schneeketten vorgeschrieben sind. Wir geben einen nützlichen Überblick über die aktuellen Regelungen in beliebten Urlaubsländern.

Dass in Deutschland seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht gilt, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Aber wie sieht es bei unseren europäischen Nachbarn aus? Spätestens, wenn die Reise in den Herbst- oder Winterurlaub bevorsteht, drängt sich diese Frage auf. Selbst wenn Sie die Seele an der sonnigen Riviera oder der noch wohlig warmen Côte d’Azur baumeln lassen wollen, sollten Sie sich vorab zum Thema Winterreifenpflicht im Ausland informieren.

Je nachdem, wohin gen Süden Sie reisen: Eventuell müssen Sie auf Ihrer Route Regionen durchqueren, die der Winter schon fest im Griff hat. Wer dann ohne passende Bereifung unterwegs ist, riskiert saftige Bußgelder und Strafen. Viel schlimmer noch: Geschieht unter diesen Umständen ein Unfall, geht das Drama richtig los. Um dies zu vermeiden, verraten wir Ihnen, welche Regelungen in sechs beliebten Urlaubsländern gelten.

Winterreifenpflicht im Ausland: Das gilt in Kroatien

Das Land auf der Balkanhalbinsel hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Tourismus-Boom erlebt.1 Urlauber, die die Schönheiten Kroatiens mit dem Auto erkunden wollen, sollten sich deswegen erst recht mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Zwischen 15. November und 15. April gilt in Kroatien auf einigen Straßen auch unabhängig von den jeweiligen Witterungsverhältnissen eine Winterreifenpflicht. Hierauf weisen entsprechende Verkehrszeichen hin.2

Für Autofahrer bedeutet das: Zumindest auf der Antriebsachse müssen zwei Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von jeweils vier Millimetern montiert sein. Bei winterlicher Witterung gilt diese Regelung auch auf allen anderen Straßen des Landes. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 700 Kuna rechnen – das entspricht rund 92 Euro.3

Achtung: Das Mitführen von Schneeketten ist in Kroatien während dieses Zeitraums Pflicht. Bei einer Schneedecke von mindestens fünf Zentimetern oder vereister Fahrbahn müssen die Schneeketten aufgezogen werden.4 Die Verwendung von Spike-Reifen ist verboten.2

Winterreifenpflicht in Frankreich

In der „Grande Nation“ gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Jedoch: Wenn es die Witterungsbedingungen erfordern, können Winterreifen auch kurzfristig vorgeschrieben werden. Dies betrifft zumeist Straßen in Gebirgsregionen. Dort weist dann ein entsprechendes Verkehrsschild mit der Aufschrift „Pneus hiver admis“ oder „Pneus neige admis“ auf die Winterreifenpflicht hin.4

Wichtig zu wissen: Die Winterreifen müssen mindestens über eine Profiltiefe von 3,5 Millimeter verfügen. Auf schneebedeckten Straßen kann auch die Benutzung von Schneeketten auf der Antriebsachse Vorschrift sein. Hierüber informiert ein blaues rundes Schild, auf dem ein Reifen mit Schneeketten abgebildet ist. Dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 4 Verstöße gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht ahndet die Gendarmerie mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro.3

Winterreifenpflicht in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich besteht in Österreich keine generelle Pflicht zur Benutzung von Winterreifen – bei winterlichen Straßenbedingungen hingegen schon. Diese Regelung gilt vom 1. November bis zum 15. April, Anhänger sind davon ausgenommen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro, wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Winterreifen müssen an allen vier Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimeter aufweisen. Auch Ganzjahresreifen mit der sogenannten „M+S“-Kennung gelten in Österreich als Winterpneus.

Ist die Straße nahezu komplett mit Schnee bedeckt, genügen anstelle von Winterreifen auch Schneeketten an den Antriebsrädern.3

Winterreifenpflicht in der Schweiz

Beim Thema Winterreifenpflicht im Ausland darf die Schweiz natürlich nicht fehlen. Dort existiert ebenfalls keine generelle Pflicht, die eine Verwendung von Winterreifen vorschreibt. Doch Vorsicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen den Verkehr behindert, muss zahlen. Kommt es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, sieht sich der Fahrer oft mit einer erheblichen Mitschuld konfrontiert.3

Wenn es die Witterungsbedingungen erfordern, herrscht in der Schweiz auf bestimmten Straßen Schneekettenpflicht auf der Antriebsachse. Darüber informiert ein entsprechendes Schild. Allradgetriebene Fahrzeuge können hiervon ausgenommen sein – sofern die Beschilderung darauf hinweist.4

Winterreifenpflicht im Ausland: uneinheitliche Regelungen in Italien

Winterreifen sind während der kalten Jahreszeit in Italien auf vielen Straßen Pflicht. Das Problem: Es gibt keine einheitliche Regelung, da die einzelnen Provinzen ihre eigenen Bestimmungen verhängen dürfen. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Abreise, welche Regelungen auf Ihrer Route gelten. Auf bestimmten Strecken besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Schneekettenpflicht. Darüber informiert auch hier ein spezielles Schild. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten ist auf 50 km/h begrenzt.3

Winterreifenpflicht in Tschechien

Demgegenüber ist die Regelung zu Winterreifen in Tschechien ziemlich eindeutig: Zwischen 1. November und 31. März gilt die allgemeine Winterreifenpflicht – zeigt das Thermometer weniger als vier Grad Celsius oder bedecken Schnee, Schneematsch oder Eis die Fahrbahn, sind rundum Winterreifen vorgeschrieben. Diese müssen mindestens noch vier Millimeter Profil aufweisen. Als Winterreifen zählen hierbei auch Reifen mit M+S-Kennung.3 Schneeketten sind hingegen nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.4

1 Quelle: www.tagesspiegel.de
2 Quelle: autorevue.at
3 Quelle: www.adac.de
4 Quelle: www.avd.de

(Stand 10/2021, Irrtümer vorbehalten)

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