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Neuerungen für 2022: Auf diese Dinge müssen sich Autofahrer einstellen

Neuerungen für 2022: Auf diese Dinge müssen sich Autofahrer einstellen

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Neuerungen stehen für 2022 einige auf dem Plan. Das gilt auch und ganz besonders für Autofahrer. Der Katalog reicht von der Vorschrift zum Mitführen von Masken im Verbandskasten über den erforderlichen Umtausch des Führerscheins bis hin zu der Möglichkeit, mit dem eigenen Elektroauto Geld durch Emissionshandel zu verdienen. Wir verraten, was Sie auf jeden Fall wissen sollten.

Das Jahr ist noch jung. Höchste Zeit für Autofahrer, sich mit den wichtigsten Neuerungen für 2022 vertraut zu machen. Denn wer die aktuellen Regeln kennt, spart sich ärgerliche Bußgelder und fährt ganz einfach besser. Denn 2022 treten einige Veränderungen in Kraft, die jeder Verkehrsteilnehmer kennen sollte. Bestes Beispiel: Im Laufe des Jahres müssen manche Auto- und Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen.

Neuerungen 2022: Für einige Autofahrer steht der Führerschein-Umtausch an

Das gilt vor allem für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind – sie führen oft noch den sogenannten „grauen Lappen“ mit sich und müssen als Erste aktiv werden. Konkret bedeutet das: Die bisherige Fahrerlaubnis muss auf der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gegen das neue, fälschungssichere Exemplar im kompakten Scheckkartenformat eingetauscht werden.

Hierzu bleibt noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Die ursprüngliche Frist lief zum 19.01.2022 aus. Aufgrund aktueller coronabedingter Engpässe in vielen Zulassungsbehörden hat der Gesetzgeber sie inzwischen verlängert.1 Achtung: Wer nach Ablauf dieser Frist im Rahmen einer Polizeikontrolle noch den „alten“ Führerschein vorzeigt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.2

Welche Fristen zum Führerscheinumtausch für alle anderen Altersgruppen gelten, erfahren Sie hier.

Schutzmasken im Verbandskasten werden Pflicht

Eine weitere wichtige Neuerung für 2022 betrifft den Verbandskasten. Gemäß einer Verordnung der Bundesregierung muss dieser künftig zwei Schutzmasken enthalten. Ab wann genau Autofahrer die Masken verbindlich mitführen müssen und welchen Schutzgrad der Mund-Nasen-Schutz aufweisen sollte, steht bislang noch nicht fest.2

Unser Tipp: Rüsten Sie Ihren Verbandskasten am besten jetzt schon mit einem neuen Paar FFP2-Masken auf. So sind Sie auf der sicheren Seite. Sinnvollerweise kontrollieren Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich das Haltbarkeitsdatum Ihres Verbandskastens und ersetzen ihn bei Bedarf durch einen neuen.

Weitere Neuerungen 2022: Umweltbonus für E-Autos und Hybride gilt auch 2022

Käufer von Elektroautos und Modellen mit Plug-in-Hybridantrieb profitieren im Rahmen der Innovationsprämie auch weiterhin von einem finanziellen Bonus. Beim Kauf eines E-Autos wie etwa dem neuen Renault Megane E-Tech 100% elektrisch oder dem Renault ZOE E-Tech summiert sich die sogenannte Umweltprämie – die sich Bund und Automobilhersteller teilen – auf bis zu 9.000 € netto. Bei Plug-in-Hybridmodellen wie zum Beispiel Renault Captur E-Tech Plug-in-Hybrid und Renault Megane E-Tech Plug-in-Hybrid winkt eine Förderung von maximal 6.750 € netto.3 Hier finden Sie alle Informationen zum Umweltbonus.

Ein weiterer Vorteil: Ab 2022 können Halter von rein elektrischen Fahrzeugen die eingesparten CO2-Emmissionen an Unternehmen verkaufen und damit pro Jahr mehrere Hundert Euro verdienen.4

Renault Megane E-TECH 100% elektrisch: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 16,1–15,5; CO2-Emissionen kombiniert: 0–0 g/km*; Energieeffizienzklasse: A+++–A+++ (Werte gemäß gesetzl. Messverfahren). Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Renault ZOE: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 17,7–17,2; CO2-Emissionen kombiniert: 0–0 g/km; Energieeffizienzklasse: A+++–A+++.* (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007). Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Renault Megane: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100 km): 8,1–1,2;  Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 13,0–0,00; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 183–27.* Energieeffizienzklasse: E–A+++ (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007). Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Renault Captur: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100 km): 7,3–1,5; Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 18,3–17,3 kWh; CO2-Emissionen kombiniert: 130–28 g/km. Energieeffizienzklasse: C–A+++. Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‚ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und z.B. der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist: https://bit.ly/Hinweis-DAT

1 Quelle  ADAC: https://www.adac.de
2 Quelle ACV: https://www.acv.de
3 Quelle Firmenauto: https://www.firmenauto.de
4 Quelle ADAC: https://www.adac.de

(Stand 1/2022, Irrtümer vorbehalten)

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