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Geht in den „Zahnarztalleen“ das Licht aus?

Geht in den „Zahnarztalleen“ das Licht aus?

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Eigentlich muss der Einbau oder Betrieb einer privaten Ladestation dem Stromnetzbetreiber gemeldet werden, sofern die maximale Leistung 3,7 kW übersteigt (was bei allen gängigen Wallboxen der Fall ist). Laut Niederspannungsanschlussverordnung ist für Wallboxen mit einer Leistung von 3,7 bis 11 kW nur eine Meldung erforderlich, ab 12 kW benötigt man hingegen eine Genehmigung des Netzbetreibers. Liegt diese nicht vor, darf die Wallbox nicht installiert werden. Die Netzbetreiber können so die zu erwartenden Lasten besser planen und das Netz entsprechend vorbereiten. Viele Betreiber von Wallboxen verzichten allerdings offenbar auf diese Meldung. Daher warnen Netzbetreiber wie EWE davor, dass unangemeldete private Ladestationen potentiell zu Stromausfällen führen können.

Betroffen sind vor allem die in der Branche so genannten „Zahnarztalleen“, also Straßenzüge, in denen viele wohlhabende Menschen in Einfamilienhäusern leben, und die auch überproportional oft ein Elektroauto fahren. Der überwiegende Teil lädt zumindest mit einer 11 kW-Wallbox, wurden diese doch auch großzügig gefördert. Das bereitet den Netzbetreibern Sorge, sind sie doch für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung aller Anwohner in den von ihnen belieferten Gebieten verantwortlich. Wenn die Netzbetreiber allerdings nicht wissen, welche Lasten in einem Gebiet zu erwarten sind, können sie das Netz auch nicht entsprechend verstärken oder intelligente Energiemanagementsysteme integrieren. Werden dann alle Elektroautos abends angesteckt, wenn die Bewohner nach Hause kommen, kann diese Netzüberlastung zu Stromausfällen führen – auch in benachbarten Straßen. Dies gilt vor allem für den ländlichen Bereich. Im städtischen Umfeld sind die Netze etwas aufnahmefähiger, wie Oliver Brückl, Professor für Energieverteilung in Regensburg, erklärt. Aber auch die städtischen Mittelspannungsnetze würden irgendwann an ihre Grenzen stoßen.

Wer also eine Wallbox betreiben will, sollte diese an den Netzbetreiber melden, auch wenn man keinen unmittelbaren Sinn darin erkennt. Man trägt damit dazu bei, potentielle Stromausfälle zu verhindern. Viele Elektriker, die die Wallbox installieren, bieten die Meldung beim Netzbetreiber gleich mit an. Soll die Wallbox mehr als 12 kW leisten, wird sich der Netzbetreiber die Bausubstanz und die Leitungen vor Ort ansehen und gegebenenfalls eine Mängelliste übergeben. Werden diese behoben, steht der Genehmigung nichts im Wege. Für den normalen Hausgebrauch reicht aber eine 11 kW-Wallbox ohnehin in der Regel völlig aus. Diese kann der Netzbetreiber nicht verweigern.

Quelle: t3n.de – Immer mehr unangemeldete Ladestationen – EWE warnt vor potentiellen Stromausfällen

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