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Tesla Giga Berlin: Amt sieht zunächst keine größeren Mängel

Tesla Giga Berlin: Amt sieht zunächst keine größeren Mängel

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Nach dem Tesla gegen Ende März mit der Auslieferung der ersten Tesla Model Y aus der Gigafactory Berlin begonnen hat, arbeitet das Unternehmen nun daran die Stückzahlen in der Fertigung nach oben zu skalieren. Parallel hierzu wolle man die Giga Berlin in Grünheide erweitern. Die Zeichen hierfür könnten gut stehen, denn die staatlichen Auflagen zum Schutz vor Verunreinigungen und zum Naturschutz in der Fabrik in Grünheide wurden nach Angaben des Brandenburger Landesumweltamts bisher überwiegend erfüllt.

Dies offenbare erste Ergebnisse einer umfassenden Prüfung durch Behörden vom 9. bis 20. Mai hervor. Bei der Prüfung des Immissionsschutzes wurden während der Kontrolle keine Sachverhalte festgestellt, die eine Untersagung des Betriebes rechtfertigen oder notwendig machen würden, teilte das Landesumweltamt mit. Einige kleinere Mängel wurden jedoch festgestellt. Diese äußerten sich beispielsweise dadurch, dass Aufstellorte von Maschinen einige Meter im Vergleich zu den eingereichten Unterlagen aus dem Bauplan abweichen. „Derartige Mängel können durch Aktualisierung beziehungsweise Nachführung der eingereichten Dokumente geheilt werden, sofern diese Abweichungen ohne Auswirkungen zum Beispiel auf Lärmschutzmaßnahmen oder andere relevante Vorgaben bleiben“, so Sprecher Thomas Frey. Des Weiteren sei es so, dass Betriebseinheiten als in Betrieb angezeigt worden, die noch nicht errichtet worden seien. Beide Mängel könnten abgestellt werden, ohne Einfluss auf den laufenden Betrieb zu nehmen.

Zudem sei es so, dass die Auflagen zum Artenschutz vollständig und fachgerecht umgesetzt worden seien. Hierzu zählten die Umsetzung von Populationen der Schlingnatter und der Zauneidechse, die Ausbringung von Nistkästen für Baumbrüter und ökologischer Waldumbau. Einige Ergebnisse der Prüfung von Auflagen in weiteren Bereichen lagen noch nicht vor. Die sogenannte Erstrevision der Behörden ist laut Umweltministerium ein üblicher Schritt nach Inbetriebnahme einer Fabrik.

Sollten Auflagen nicht erfüllt werden, wird in der Regel eine Nachfrist zur Erfüllung gesetzt. Sollten diese dann immer noch nicht erfüllt werden, kann es Zwangsmaßnahmen geben. Eine Untersagung des Betriebs kommt demnach nur bei unmittelbaren Gefahren in Betracht. Einige Bereiche wie die Batteriezellproduktion und Teile der Antriebsfertigung sind noch nicht in Betrieb gegangen. Eben diese Erweiterung der Tesla Giga Berlin wird konkreter. Denn Tesla habe laut Arne Christiani, Bürgermeister von Grünheide, einen Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den betroffenen Bereich gestellt. So wolle der amerikanische Automobilhersteller das eigene Areal um 100 Hektar im Osten des Geländes erweitern.

Tesla will unter anderem einen Güterbahnhof, ein Service-Center, eine Betriebs-Kita und Schulungsräume errichten. Der Hauptausschuss der Gemeinde Grünheide empfahl der Gemeindevertretung am vergangenen Donnerstag, ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan einzuleiten. Die Abstimmung fiel mit fünf zu vier Stimmen denkbar knapp aus. Die Gemeindevertretung berät darüber am 23. Juni. Der Umweltausschuss des Landtags machte am Freitag mit 13 Vertretern eine Exkursion und sah sich die Fabrik an.

Quelle: Zeit.de – Tesla-Kontrolle: Amt sieht zunächst keine größeren Mängel

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