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THG-Quote für Firmenautos steuerpflichtig

THG-Quote für Firmenautos steuerpflichtig

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Es gibt wohl wirklich keinen Vorteil, wo der Finanzminister nicht die Hand aufhält: während Vergütungen aus der THG-Quote für Private steuerfrei sind, gilt das nicht für E-Fahrzeuge, die als Firmenwagen oder Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt oder von Selbständigen betrieben werden. Wird die THG-Quote für solche Fahrzeuge beantragt, müssen die Einkünfte nach § 22 III EstG versteuern.

Es ist ein zusätzliches Zuckerl für E-Auto-Fahrer neben einer Reihe anderer finanzieller Privilegien: Die Treibhausgasminderungsquotenregelung sieht vor, dass jemand, der elektrisch fährt, dafür eine Vergütung erhalten kann, wenn er seine damit erworbenen „CO2-Zertifikate“ an die Industrie abtritt. Diese muss zusätzliche Verschmutzungsrechte kaufen, wenn der zugeteilte Wert überschritten wird. Anfangs kritisch beäugt und mit Verzögerungen in der Auszahlung, fließen die Gelder nun verlässlich – Beträge von über 300 Euro pro Jahr sind die Regel. Die Fixpreisvariante bringt aktuell rund 250 Euro, wer die Variante mit dem künftigen Kaufpreis wählt, kann im günstigsten Fall über 400 Euro lukrieren. Private Nutzer müssen außerdem keine Abzüge fürchten, weil dieser Erlös „keiner Einkunftsart zuzuordnen sei“, wie die Finanzbehörde in Rheinland-Pfalz festgestellt hat.

Das gilt aber nicht für Firmen- und Dienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge im Vermögen eines Selbständigen. In diesem Fall liegen Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz vor, die zu den anderen Einkünften hinzugezählt und nach dem jeweiligen Steuersatz besteuert werden, im ungünstigsten Fall mit 42 Prozent! Hier gibt es offensichtlich sehr wohl eine Einkunftsart, der man die Quote zuordnen kann.

Berechtigt für die Beantragung der Quote sind ausschließlich reine E-Fahrzeuge, keine Hybride, Plug-in-Hybride, Erdgas- oder Wasserstofffahrzeuge. Neuerdings kann die Quote auch für E-Kleinkrafträder in Anspruch genommen werden, wenn der Halter dieses freiwillig zulässt und damit einen Fahrzeugschein erhält. Der ist Voraussetzung für die Beantragung der THG-Quote. Trotz der zusätzlichen Kosten sollte immer noch ein beachtlicher jährlicher Gewinn möglich sein. Beantragen können die Quote auch private oder gewerbliche Betreiber von Ladepunkten.

Mittlerweile haben sich in Deutschland bereits mehr als 40 Vermittlungsportale etabliert, die die Abwicklung zwischen Verkäufer auf Käufer übernehmen. Dafür kassieren sie vom Verkäufe eine Provision im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Einige Vermittler bieten auch an, das Geld direkt zu spenden – eine interessante Option für Teilnehmer, die ein moralisches Problem mit dem Verkauf von Verschmutzungsrechten vor allem an die Mineralölindustrie haben. In Österreich gibt es ein solches Quotenangebot übrigens noch nicht.

Quelle: firmenauto.de – Fuhrparks müssen Einkünfte versteuern

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