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Masterplan Ladeinfrastruktur II legt konkrete Zeitpläne fest

Masterplan Ladeinfrastruktur II legt konkrete Zeitpläne fest

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Die Bundesregierung hat den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ erarbeitet, der den Fahrplan für den Ladeinfrastrukturausbau für die Bundesregierung und weitere am Ausbau beteiligte Akteure darstellt. Der jetzt vorliegende Entwurf des Masterplans (als PDF verlinkt) wurde federführend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet und werde nun an relevante Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt, um mit Ihnen in einem nächsten Schritt dem die verschiedenen Maßnahmen zu erörtern, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung.

Die Bundesregierung bekennt sich demnach zu den im Koalitionsvertrag verankerten Zielen im Bereich Elektromobilität. Mit einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte soll Deutschland zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität werden. Dafür sei der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur entwickelt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie hierfür. Sie sei orientiert an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und umfasse auch den Bereich der Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge.

Die Maßnahmen des Masterplans sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher, bequemer und schneller machen. Gleichzeitig soll die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert werden und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren. Um die Erreichung dieser Ziele in der aktuellen Markthochlaufphase voranzutreiben, enthält der Masterplan 62 neue regulatorische und investive Maßnahmen.

„Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können. Der Masterplan macht deutlich mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur. Sowohl der Klimaschutz als auch die Nutzerinnen und Nutzer von Elektroautos in Deutschland werden von den darin enthaltenen Maßnahmen deutlich profitieren. Der Masterplan gibt den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor. Mit dem neuen Masterplan haben wir eine zukunftsweisende Grundlage, damit der beschleunigte Ladeinfrastrukturaufbau für Pkw und Lkw gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Industrie gelingt.“ – Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung, Koordinierung und Umsetzung des Masterplans II. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz, die Digitalisierung des Ladeerlebnisses und viele weitere Herausforderungen werden demnach mit Hochdruck angegangen. Nur zusammen mit allen maßgeblichen Akteuren werde es gelingen, vorauslaufend eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland aufzubauen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:

Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.
Allen Maßnahmen soll eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.
Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme will das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept erstellen für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
Dem Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen soll eine Schlüsselstellung zukommen. Die Bundesregierung will deshalb bis Ende 2022 prüfen, wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt werden.
Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Die Bundesregierung will im Jahr 2023 eine Roadmap Digitalisierung entwickeln. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzerinnen und Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen müsse besser aufeinander abgestimmt werden. Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, soll ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, effizient und zukunftsfest vorgenommen werden.
Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erleichtern sowie ihre Nutzung im Alltag attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
Elektro-Lkw werden eine zentrale Rolle spielen, um die CO2-Emissionen auch im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Damit deren Aufbau frühzeitig beginnen kann, will das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.
Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, sollen alle Maßnahmen kontinuierlich in einem Monitoring erfasst werden.

Zielbild Ladeinfrastruktur 2030

Alle zu ergreifenden Maßnahmen – sowohl für die Pkw- als auch die Lkw- Ladeinfrastruktur – müssen sich dem Plan zufolge an einem gemeinsamen Zielbild aus Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer orientieren. Im Mittelpunkt der Gesamtstrategie der Bundesregierung stehen demnach die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer, also die Nutzerfreundlichkeit. Das Zielbild des Masterplans Ladeinfrastruktur II besteht in der Errichtung eines Ladeinfrastruktur-Gesamtsystems, welches den elektrischen Straßenverkehr für alle Nutzergruppen möglich macht. In Zukunft soll das Laden ein ebenso einfacher wie selbstverständlicher Vorgang sein, wie es heute das Tanken ist.

Ebenso müsse schon allein für eine volkswirtschaftliche Effizienz der diskriminierungsfreie Zugang an allen öffentlichen Ladepunkten für die Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt werden. Für die Akzeptanz sei es von größter Bedeutung, dass noch verbleibende Unsicherheiten in Bezug auf das Ladeerlebnis an den Ladepunkten beseitigt werden – angefangen bei der Suche nach einem freien öffentlich zugänglichen Ladepunkt über die Authentifizierung und das Starten des Ladevorgangs bis hin zur Preistransparenz und der Abrechnung.

Grundvoraussetzung für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur sei, dass sie überall dort vorhanden ist, wo die Nutzerinnen und Nutzer es erwarten. Das Laden eines Elektroautos müsse grundsätzlich überall ohne Umwege und längere Wartezeiten möglich sein – am Wohnort, am Arbeitsplatz und auf der Fernstrecke. Die Basis eines erfolgreichen Gesamtsystems sei daher eine ausreichende Zahl von Ladepunkten im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich.

Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur müssen dem Zielbild zufolge in einer fairen Wettbewerbslandschaft erfolgen, die ein attraktives unternehmerisches Betätigungsfeld für möglichst viele Akteure darstellen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern so Transparenz und Auswahlmöglichkeiten bieten soll. Besonders die Mobilisierung und wettbewerbsfördernde Vergabe geeigneter Flächen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur müsse gestärkt werden. Eine funktionierende Wettbewerbslandschaft soll auch dazu führen, dass sich die attraktivsten Angebote durchsetzen. Während der Phase des Markthochlaufes werde der Einsatz finanzieller Mittel und steuernder Instrumente durch den Bund und ggf. ergänzend durch die Länder weiter notwendig sein, damit Wirtschaftlichkeits- und Angebotslücken die Versorgungssicherheit und damit den fahrzeugseitigen Markthochlauf nicht gefährden. Hindernisse innerhalb des regulatorischen Umfeldes, z.B. bei Planungs- und Genehmigungsprozessen, müssen beseitigt werden.

Konsequente Digitalisierung und bidirektionales Laden

Eine konsequente Digitalisierung durch einen einheitlichen, schnellen und automatisierten Datenaustausch soll entscheidende Impulse für alle Aufgabenfelder bringen, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur begleiten. Die Bereitstellung relevanter Daten, zum Beispiel zu Belegungsstatus und zu Ladestrompreisen, erlaube die Entwicklung neuer und innovativer Anwendungen und stärke den Wettbewerb. Alle Akteure, vom Netzbetreiber über den Ladesäulenbetreiber (CPO) und den Mobilitätsdiensteanbieter (EMP) bis zum Fahrzeughersteller (OEM), müssen aktiv an diesem gemeinsam nutzbaren Datenraum für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur arbeiten, heißt es in dem Papier. Eine zentrale Rolle hierbei und bei der Integration in das Stromsystem spiele die Einführung intelligenter Messsysteme mit dem Smart-Meter-Gateway als sicherer und interoperabler Kommunikationsplattform.

Die Flexibilität von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und von neuen Verbrauchern ist eines der Schlüsselthemen der Energiewende. Damit die Elektrifizierung des Verkehrsbereichs nachhaltig umgesetzt werden kann, soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur zudem stärker mit den Anforderungen der Energiewende sowie dem Aus- und Umbau des Stromsystems abgestimmt werden. Gerade das intelligente Laden biete die Möglichkeit, die Stromnetze effizienter auszulasten und Mehrwerte für die Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Für die Entlastung des Stromsystems sollen zukünftig auch andere Lademodelle, wie zum Beispiel bidirektionales Laden, induktives Laden und die Nutzung von Wechselbatterien, in manchen Anwendungsfällen eine Option sein und sollten daher trotz derzeitig geringer Verbreitung mitgedacht werden.

Neben der Individualmobilität im Pkw-Bereich werden batterieelektrische Antriebe auch auf dem Gebiet der leichten und schweren Nutzfahrzeuge (E-Lkw und E- Busse) eine zunehmende Bedeutung gewinnen und daher bei den Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Der Aufbau dieser Ladeinfrastruktur sei mit besonderen Anforderungen an Flächen, Stromnetze und die Ladetechnik verbunden. Mit einer integrierten Perspektive, die Ladetechnik und -standorte mit dem Mobilitätsverhalten und logistischen Abläufen verbindet, soll ein bedarfsgerechtes, verlässliches und flächendeckendes Elektromobilitätskonzept entstehen, das einen klimafreundlichen Straßengüter- und Fernbusverkehr ermöglichen kann. Der zügige Start eines initialen Ladenetzes für E-Lkw sei hierfür von großer Bedeutung. Bei allen Maßnahmen für die Unterstützung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur müssen die spezifischen Anforderungen von leichten Nutzfahrzeugen berücksichtigt werden.

Quelle: NOW GmbH – Pressemitteilung vom 08.07.2022 / Masterplan Ladeinfrastruktur II – 1. Regierungsentwurf

Der Beitrag Masterplan Ladeinfrastruktur II legt konkrete Zeitpläne fest erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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