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Ladesäulenmarkt: Monopolisten bauen Vormachtstellung weiter aus

Ladesäulenmarkt: Monopolisten bauen Vormachtstellung weiter aus

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In vielen Regionen Deutschlands wächst der Ladesäulenmarkt – davon profitieren allerdings weiterhin vor allem wenige große Anbieter. Das zeigt eine von dem Energieunternehmen LichtBlick beim Datendienstleister Statista beauftragte Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur, bei der die Ladesäulen den jeweiligen Betreibern zugeordnet wurden. Insgesamt wurden mehr als 3300 Betreiber mit fast 47.000 Normalladepunkten und fast 9000 Schnellladepunkten ausgewertet. Die Analyse erfolgte bereits zum dritten Mal.

Die Analyse zeigt erneut, dass sich kein Wettbewerb unter den Ladesäulen einstellt, sondern weiterhin lokale Anbieter den Markt beherrschen“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick. „Die Monopolsituation in der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfordert ein neues Marktdesign, das Drittanbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zur Ladesäule gegen ein angemessenes Entgelt ermöglicht.

Regionale Stromversorger profitieren dabei von der Zusammenarbeit mit den Stromnetzbetreibern – in der Regel Tochter- oder Schwesterunternehmen – und sichern sich damit regelmäßig Marktanteile von mehr als 60, zum Teil sogar mehr als 80 Prozent aller entgeltlichen Normalladeeinrichtungen. In Hannover entfallen beispielsweise knapp 90 Prozent aller Ladepunkte auf Enercity. In fast allen Großstädten zeigt sich LichtBlick zufolge ein ähnliches Bild – ob Köln (88 Prozent Rheinenergie), München (85 Prozent Stadtwerke München) oder Hamburg (83 Prozent Stromnetz Hamburg).

„Ein klarer Fall von Preisdiskriminierung“

Mit der regionalen Dominanz haben Monopolisten die Wettbewerbsbedingungen selbst in der Hand – und damit neben den Ladebedingungen auch die Preisgestaltung an der Ladesäule. Die Folge: Zum Teil zahlen Drittanbieter, die meist von Kund:innen von außerhalb genutzt werden, für den Ladestrom doppelt so viel an die Ladesäulenbetreiber, wie diese von ihren eigenen Kund:innen verlangen, kritisiert LichtBlick. „Damit quersubventionieren sie ihre eigenen Tarife – und profitieren pro Ladevorgang gleichzeitig noch von der THG-Quote ‚fremder‘ Ladesäulennutzer:innen. Ein klarer Fall von Preisdiskriminierung“, findet der Jurist Adam.

LichtBlick

Trotz des zunehmenden Ausbaus des Ladesäulennetzes zeige sich im Jahresvergleich ein unverändertes Bild. Unternehmen von außerhalb seien nach wie vor im Nachteil. In einigen Städten wie Köln (Rheinenergie 2021: 71 Prozent), Leipzig (Stadtwerke 2021: 73 Prozent) oder Nürnberg (N-ERGIE 2021: 79 Prozent) konnten Monopolisten ihre Vormachtstellung sogar weiter ausbauen.

Die Lösung für echten Wettbewerb und einen vorauslaufenden Ausbau der Ladeinfrastruktur läge in einem Durchleitungsmodell, wie es LichtBlick seit langem fordert. Davon würden auch Verbraucher:innen profitieren – dank günstigeren Preisen an der Ladesäule.

Quelle: Lichtblick – Pressemitteilung vom 10.10.2022

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