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VDA fordert bessere Rahmenbedingungen für E-Fuels und E-Fahrzeug-Infrastruktur

VDA fordert bessere Rahmenbedingungen für E-Fuels und E-Fahrzeug-Infrastruktur

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Der deutsche Verband der Automobilindustrie kritisiert einige Eckpunkte in der Einigung der EU-Länder, den Verkauf von fossil angetriebenen Pkw ab 2035 zu verbieten. Vor allem bei den neuen, schärferen Flottengrenzwerten für Verbrenner, die bis dahin noch verkauft werden dürfen, sieht der Lobbyverband Verbesserungsbedarf. Die Trilogeinigung bei den Flottengrenzwerten im Rahmen des ‚Fit for 55-Pakets‘ setze ambitionierte Ziele, ohne dabei die notwendigen Voraussetzungen voranzutreiben, um die Transformation erfolgreich meistern zu können, so der VDA in einer aktuellen Mitteilung.

Die Autoindustrie steht aus fester Überzeugung hinter den Pariser Klimazielen und treibt den schnellen Hochlauf der Elektromobilität entschlossen voran: Mit den gewaltigen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und den Um- bzw. Neubau von Werken beweist die Branche ihre Entschlossenheit, die Transformation zu einer internationalen Erfolgsgeschichte zu machen“, erklärt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Die Trilogeinigung bei den Flottengrenzwerten setzt nun ambitionierte Ziele – ohne dabei Möglichkeiten offen zu lassen, auf aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu reagieren“, so Müller. Es sei fahrlässig, Ziele für die Zeit nach 2030 festzulegen, ohne entsprechende Anpassungen vornehmen zu können. Das gelte insbesondere mit Blick auf den notwendigen Hochlauf der Ladeinfrastruktur und genauso hinsichtlich weiterer Faktoren wie neuer drohender Rohstoffabhängigkeiten und die ausreichende Versorgung mit Erneuerbaren Energien.

Im Klartext“, erklärt Müller: „Die EU muss jetzt umgehend bei den Rahmenbedingungen in die Offensive gehen“. In diesem Kontext müsse die EU jetzt auch „schnellstmöglich und entschlossen Energiepartnerschaften und Rohstoffabkommen abschließen“, um eine entsprechende Versorgung für die Zukunft sicherzustellen – und die Zielerreichung zu ermöglichen. „Grundsätzlich gilt weiterhin: Um Diversifizierung und Resilienz tatsächlich zu realisieren, muss ein technologieoffener Ansatz gewährleistet sein“, so die VDA-Präsidentin.

Zentral sei außerdem, dass die CO2-Flottenregulierung gemeinsam mit der AFIR – also dem schnellen und verbindlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur – gedacht wird. „Anders als bei der Flottenregulierung stehen wir bei den AFIR-Trilogverhandlungen jedoch noch ganz am Anfang: Sollten die vorgegebenen Ziele der AFIR in allen oder einigen Mitgliedstaaten verfehlt werden oder sich die derzeitigen Ziele als unzureichend herausstellen, steht kein Mechanismus zur Verfügung, der ein schnelles und verlässliches Nachsteuern gewährleistet. Die Flottengrenzwerte bleiben jedoch unabhängig vom tatsächlichen Ausbau der Infrastruktur verbindlich“, erklärt Müller.

Daher sollten die AFIR-Verhandlungen nun zügig und verbindlich mit einem Ambitionsniveau, das mindestens dem des EU-Parlamentsvorschlags entspricht, ins Ziel gebracht werden. „Fakt ist: Ohne einen vorauseilenden Ausbau der Lade- und auch der Wasserstofftankinfrastruktur werden wir den schnellen Hochlauf der Elektromobilität, der mit den neuen CO2-Flottengrenzwerten einhergeht, nicht erreichen können“, macht Müller deutlich.

Bestandsflotte mache E-Fuels zwingend erforderlich

Klar ist auch: Ohne den Einbezug der Bestandsflotte können die ambitionierten Klimaziele im Verkehr nicht erreicht werden. Das wird mit Blick auf allein 280 Millionen Verbrenner in der EU und rund 1,5 Milliarden weltweit deutlich“. Damit diese Fahrzeuge klimaneutral betrieben werden können, seien auch synthetische Kraftstoffe notwendig. Sie seien eine wichtige Ergänzung zum schnellen Hochlauf der Elektromobilität. „Umso bedauerlicher ist es, dass die Revision der Renewable-Energy-Directive (RED) als Teil des ‚Fit for 55-Pakets‘ zwar den richtigen Pfad vorgibt, allerdings mit einem viel zu geringen Ambitionsniveau“, findet Müller. Eine höhere Treibhausgasminderungsquote sei insbesondere auch im Straßenverkehr zwingend erforderlich, um die Potenziale des Fahrzeugbestandes mit klimafreundlichen Kraftstoffen zu adressieren.

Auch an der Stelle gilt, dass die Trilogverhandlungen zur RED zwischen Kommission, Rat und Parlament nun zügig voranschreiten und der enormen Bedeutung dieses Hebels für den Klimaschutz gerecht werden müssen. Konkret heißt das: Es braucht eine deutlich höhere THG-Minderungsquote, ambitioniertere Unterquoten für E-Fuels und einen Zielpfad für die Zeit nach 2030“, so Müller.

Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 28.10.2022

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