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BUND verklagt Regierung wegen CO2-Lücke bei Verkehr und Gebäuden

BUND verklagt Regierung wegen CO2-Lücke bei Verkehr und Gebäuden

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die deutsche Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Ziele für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Im Verkehrssektor wurden die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 ist eine erneute Überschreitung zu erwarten. Die Emissionen im Verkehr sind laut Schätzungen von Agora Energiewende im Jahr 2022 sogar noch deutlich weiter gestiegen: auf 150 Millionen Tonnen CO2 – und somit 11 Millionen Tonnen mehr als laut Klimaschutzgesetz erlaubt. Damit ist die Lücke zwischen Ziel- und Ist-Werten weiter gewachsen und so groß wie in keinem anderen Sektor.

Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz“, sagt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Es brauche jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. „Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden“, so der BUND-Vorsitzende

Mit Blick auf die aktuellen Debatten zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten fügt Bandt an: „Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung mit dem beschleunigten Bau klimaschädlicher Autobahnen weiter Öl ins Feuer gießt. Die Emissionen müssen runter, nicht rauf.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Vor allem und ausgerechnet Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erweist sich immer wieder als Klima-Bremse: Bei einem Sofortprogramm für Klimaschutz im Verkehr kommt sein Ministerium nicht in die Gänge. Und aktuell stemmt sich Wissing vehement gegen ein Tempolimit auf Autobahnen, was ein eigentlich schnell umsetzbares und wirksames Mittel wäre, um die Emissionen im Verkehr zu senken. Das Umweltbundesamt kommt in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen deutlich mehr CO2 sparen könnte als bisher vermutet: Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h würden pro Jahr 6,7 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Umwelt entlassen. „Das Tempo gehört in die Eigenverantwortung der Bürger, solange andere nicht gefährdet werden. Der Staat sollte sich hier zurückhalten“, sagte allerdings Wissing der Bild am Sonntag – wobei der die Gefährdung durch die bevorstehende Klimakrise geflissentlich auszublenden scheint. Deutschland ist, nebenbei bemerkt, das einzige EU-Land, in dem es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt.

„Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen“

Das politische Versagen, so der BUND, sei umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider. „Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen, um seinem im Wahlkampf selbst verliehenen Titel ‘Klimakanzler‘ gerecht zu werden“, so Bandt.

Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch, jeweils Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. Heß und Ekardt haben bereits die erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam rechtlich vertreten.

Rechtsanwältin Heß erklärt zur Klage: „Aus unserer Sicht sind die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes eindeutig. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht. Sie ist hierzu ganz klar verpflichtet und diese Verpflichtung wollen wir nun durchsetzen.“

Quelle: BUND – Pressemitteilung vom 24.01.2023 / Heise – Verkehrsminister Wissing hält Tempolimit in Deutschland für unnötig

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