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Blinden- und Sehbehindertenverband fordert lautere E-Autos

Blinden- und Sehbehindertenverband fordert lautere E-Autos

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Mit der lautlosen E-Fahrt ist schon seit Juli 2021 Schluss – zum Schutz von Passanten. Damals wurde das akustische Warnsystem AVAS für E-Autos verpflichtend eingeführt. Doch viele Elektroautos seien immer noch zu leise, bemängelt der Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV auf Basis einer Studie. Nun fordert er noch besser erkennbare Fahrzeuggeräusche und eine Ausweitung auf mehr als 20 km/h.

Dass Elektrofahrzeuge leiser sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, dürfte klar sein. Doch dies birgt nicht nur Vorteile: Sie werden auch schlechter wahrgenommen. Deshalb müssen E-Fahrzeuge seit Juli 2021 über ein sogenanntes AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) verfügen, das Fahrgeräusche simuliert. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in der Studie „Wahrnehmung von Elektrofahrzeugen“ jedoch Sicherheitslücken aufgedeckt, welche der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum Anlass nimmt, eine Änderung der AVAS-Vorgaben zu fordern. Fußgänger:innen seien im innerstädtischen Straßenverkehr vor allem beim Überqueren von Straßen gefährdet, sehbehinderte Menschen umso mehr. Herannahende Fahrzeuge müssen wahrgenommen und ihre Entfernung möglichst genau eingeschätzt werden – dies sei nach aktuellem Stand allerdings nur bedingt der Fall. Und mit der steigender Zahl von Elektrofahrzeugen, die leiser sind als Verbrenner, könnte das Unfallrisiko zusätzlich steigen.

„Jetzt haben wir es endlich schwarz auf weiß“, sagt Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV. Die Studie bestätige, was blinde und sehbehinderte Menschen schon lange vermutet haben: Ein AVAS, das zwar den Vorgaben entspricht, sei in bestimmten Situationen trotzdem schlechter wahrnehmbar als ein Verbrennungsmotor. In der Studie geht es konkret um die Frage, wie Fahrzeuge bei Beschleunigung wahrgenommen werden.

Das Ergebnis: Ein AVAS gebe laut UDV hier zu wenig akustische Informationen, um die Beschleunigung gut einzuschätzen. Die Folge seien riskante Situationen im Straßenverkehr. Ein weiteres Problem sei, dass sich ein AVAS beim Erreichen von 20 km/h abschaltet, weil man davon ausgeht, dass ab dieser Geschwindigkeit die Reifengeräusche überwiegen und ausreichen würden. Ein Trugschluss, wie die Studie nun bewiesen haben will.

Hinzu kommt, dass Fahrzeuge bei gleicher Beschleunigung verglichen wurden. Dass Elektrofahrzeuge in der Praxis allerdings deutlich schneller als Verbrenner beschleunigen können, verschärfe das Problem. Dabei macht Hans-Werner Lange auf folgende Problematik aufmerksam: „Die Testpersonen in der Studie konnten die Autos sehen und lagen bei der Einschätzung der Beschleunigung trotzdem daneben. Man kann sich vorstellen, wie viel schwieriger diese Einschätzung für Menschen ist, die auf visuelle Informationen verzichten müssen.“

Der DBSV setzt sich seit vielen Jahren auf nationaler und europäischer Ebene für sichere Elektrofahrzeuge ein. „Angesichts der Ergebnisse dieser Studie müssen die Vorgaben für das AVAS-Geräusch dringend geändert werden. Wie die Erfahrung lehrt, kann das leider Jahre dauern. Deshalb fordern wir die Hersteller auf, freiwillig nachzubessern und so das erhöhte Risiko, das durch die Nutzung ihrer Elektrofahrzeuge entsteht, auf ein normales Maß zu senken“, unterstreicht Lange.

E-Autos haben mindestens einen Lautsprecher, der das Fahrgeräusch nach außen hin simuliert – der Audi E-Tron GT hat optional sogar zwei | Bild: Audi

UDV: AVAS erreicht nicht das Geräusch-Niveau von Verbrennern

Zur Studie: Die UDV hat untersucht, wie die Beschleunigung von Elektrofahrzeugen (mit und ohne AVAS) im Vergleich zu Verbrennern wahrgenommen wird und wie sich Fußgänger:innen bei Straßenquerungen verhalten. Hierfür wurden realen Fahrten von Elektrofahrzeugen mit und ohne AVAS und eines Verbrenners aufgenommen und in ein audiovisuelles Virtual-Reality-Simulationssystem übertragen. Neben den Geräuschen der Fahrzeuge sahen die Versuchspersonen ein herannahendes Fahrzeug, das sich analog der Audioaufnahmen mit verschiedenen konstanten Geschwindigkeiten oder Beschleunigung näherte.

Insgesamt wurden drei Experimente durchgeführt: Kontaktzeitschätzungen: die Versuchspersonen sollten entscheiden, wann das Fahrzeug ihren eigenen Standpunkt erreichen würde (Experiment 1), außerdem sollten die Versuchspersonen entscheiden, ob sie die Straße noch überqueren würden (Experiment 2) und schließlich auch erkennen, ob die Fahrzeuge beschleunigen oder nicht (Experiment 3).

Die Ergebnisse seien alarmierend: Bei Experiment 1 wurden die Kontaktzeiten bei Beschleunigung der Elektroautos (mit und ohne AVAS) stärker überschätzt als bei dem Verbrenner. Das bedeutet, dass die E-Autos langsamer eingeschätzt wurden, als sie tatsächlich waren. Der Effekt wurde mit höherer Beschleunigung stärker. Das AVAS verbessere die Kontaktzeitschätzung zwar, erreiche aber nicht das Niveau des Verbrenners. Bei Experiment 2 waren die Entscheidungen zur Straßenüberquerung bei den Elektrofahrzeugen (mit und ohne AVAS) knapper als bei dem Verbrenner. Die Kollisionswahrscheinlichkeit sei somit höher. Dieser Effekt verstärkte sich außerdem bei höherer Beschleunigung. Das AVAS zeigt abermals eine Verbesserung, die Kollisionswahrscheinlichkeit war aber immer noch höher als bei Verbrennern. Des Weiteren zeigte Experiment 3, dass die ungenauen Einschätzungen teilweise darauf zurückzuführen seien, dass die Beschleunigung nicht erkannt wird, vor allem beim Elektroauto ohne AVAS. Die Beschleunigungen von Verbrennern sowie E-Autos mit AVAS wurden ähnlich gut erkannt. Bei konstanten Geschwindigkeiten zeigten sich kaum Unterschiede zwischen E-Autos (mit oder ohne AVAS) und Verbrenner. Die Kontaktzeiten wurden gut eingeschätzt und die Straßenquerungsentscheidungen ähnelten sich.

Fußgänger:innen nutzen besonders bei Beschleunigungen akustische Informationen zur Einschätzung der Fahrzeuge. Ein AVAS in der derzeitigen Form kompensiere die Effekte des Motorgeräuschs eines Verbrenners nur teilweise. Die UDV empfiehlt daher folgende Optimierung: besonderer Fokus auf das Erkennen von Beschleunigungen, Berücksichtigung des abzuleitenden Verkehrsverhaltens (zum Beispiel Entscheidung zur Straßenüberquerung) sowie die Ausweitung des Einsatzbereiches auf Geschwindigkeiten über 20 km/h.

Der Sound eines E-Autos ist eine Komposition aus verschiedenen Geräuschen – da kann auch mal ein Modellhubschrauber zum Einsatz kommen | Bild: Audi

E-Auto-Sound: Ähnlich wie die Komposition eines Musiktitels

Die Autohersteller investieren viel Zeit und Know-how in die Soundgestaltung ihrer Fahrzeuge und beschäftigen sogar extra Sounddesigner für den richtigen Klang. Das Fahrgeräusch ist vor allem bei Sportwagen von entscheidender Bedeutung. „Prinzipiell hat der Klang eines Autos Ähnlichkeit mit Musik“, weiß Audi-Sounddesigner Rudolf Halbmeir, der sich speziell für den Audi E-Tron GT ziemlich ins Zeug gelegt hat. Die Komposition des Elektro-Sportler-Sounds komme der eines Musiktitels gleich – nur eben mit anderen Mitteln. So sei jenes Fahrgeräusch ein „fein abgerundetes Sample aus 32 Klängen„. Zu ihnen gehören nachbearbeitete Synthesizer-Töne und etwa die Geräusche, die Kunststoffrohre oder ein Akkuschrauber hervorbringen. Auch Aufnahmen eines Modellhubschraubers zählen zum Repertoire der Sounddesigner.

Ein Lautsprecher – zumeist im vorderen Bereich des Fahrzeuges – spielt letztendlich in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit den Sound schließlich ab. Bei höherem Tempo – in der EU ab 20 km/h, in Nordamerika ab 32 km/h – wird er immer leiser, bei 60 km/h ist er nicht mehr zu hören. Im Falle des Audi gibt es sogar ein optionales Soundpaket: Dann generieren zwei im Gepäckraum liegende Steuergeräte und Verstärker den Außen- und Innensound. Zum vorderen Außenlautsprecher kommt dann hier noch ein Pendant im Heck sowie zwei Lautsprecher für den Innensound hinzu. Im Fahrdynamiksystem „Audi Drive Select“ kann der Fahrer sogar einstellen, wie der e-Sound erklingen soll. Diese Funktion ist jedoch (noch) die Ausnahme und bisher insbesondere Sportwagen vorbehalten.

Quellen: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband – Fehler im System – DBSV fordert sichere Elektrofahrzeuge / Unfallforschung der Versicherer – Wahr­neh­mung von Elek­tro­fahr­zeu­gen / Audi – Pressemitteilung vom 8.10.2020

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