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Lkw-Maut wird teurer: Was bedeutet das für uns Verbraucher?

Lkw-Maut wird teurer: Was bedeutet das für uns Verbraucher?

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Die Lkw-Maut wird teuerer. Sie wird künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. So sieht es eine Gesetzesänderung vor, mit der die Bundesregierung den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigen will. Doch was bedeutet das für die Logistikbranche und schließlich für uns Endverbraucher?

Nach dem Heizungskompromiss nun auch eine neue Lkw-Maut: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den vom Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. „Wir staffeln die Lkw-Maut unter anderem noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachen“, erklärt Wissing.

Laut ihm profitiere davon auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird. Zudem wird die Verwendung der Mauteinnahmen neu geregelt. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes soll dann vor allem der Schienenverkehr gestärkt werden. Wissing weiter: „Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem weiten wir die Lkw-Maut zudem ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus. Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden.“

Kleintransporter bleiben weiterhin mautfrei

Im Einzelnen bedeutet dass, das zum 1. Dezember 2023 bei der Lkw-Maut ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden soll. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung. Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden hingegen ausgenommen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der sogenannten „Eurovignetten-Richtlinie“ beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die Eurovignetten-Richtlinie wurde im Jahr 2022 revidiert. Sie sieht unter anderem vor, dass spätestens ab dem 25. März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss. Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt.

Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen. Die Höhe der Lkw-Maut muss sich nach Maßgabe der einschlägigen EU-Richtlinie an den tatsächlichen Wegekosten orientieren. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes. Die Wegekostenrechnung wurde im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2027 erstellt. Wie bereits in der vorangegangenen Wegekostenrechnung wurden auch wieder die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung berechnet, die nach der Wegekosten-Richtlinie zusätzlich den Infrastrukturkosten angelastet werden können.

Müssen Verbraucher bald tiefer in die Tasche greifen?

Für die Beschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge stellt das BMDV bis 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2026 gut zehn Milliarden Euro bereit, um eine Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw aufzubauen oder zu erweitern. Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, darüber hinaus, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren erheben. Dabei dürfen Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) würden die Mautkosten nur einen geringen Anteil der Transportkosten und somit einen noch geringeren Teil der Gesamtkosten (Endprodukt) ausmachen – „etwa 0,1 Prozentpunkte“. Spürbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien demnach nicht zu erwarten. Doch Experten, insbesondere die Güterverkehrsbranche, sehen das anders und haben vor der geplanten Erhöhung der LKW-Maut gewarnt, wie aus diversen Medienberichten hervorgeht. „Die Kosten für die CO2-Maut werden sehr schnell über den Handel beim Endverbraucher – also bei uns allen – landen und die Inflation weiter anheizen“, sagte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Es ist also nicht auszuschließen, dass wir für Handelsprodukte bald noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen hat die Bundesrepublik im Jahr 2005 einen Systemwechsel weg von der Steuer- und hin zur Nutzerfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus eingeleitet. In zwei Stufen wurde die Maut seitdem zum 1. August 2012 und 1. Juli 2015 auf rund 2300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt. Zum 1. Oktober 2015 wurde zudem die Mautpflichtgrenze von zwölf auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. In einer dritten Stufe wurden zum 1. Juli 2018 alle rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen für Lkw mautpflichtig. Rechtliche Grundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564). Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen gelten einheitliche Mautsätze. Zudem wurden am 1. Januar 2019 Gewichtsklassen eingeführt. Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen wird so die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht.

Maut-Mehreinnahmen von über 30 Milliarden Euro erwartet

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden seit 2011 – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen rund 7,4 Mrd. Euro. Angesichts der dringend erforderlichen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsnetzes leiste die Maut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechnet durch die CO2-Differenzierung im Bereich der Lkw ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro von 2024 bis 2027. Die Mehreinnahmen durch die Mautausdehnung auf Lkw ab 3,5 Tonnen sollen sich von 2024 bis 2027 auf 3,9 Milliarden Euro belaufen. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

Mit der Differenzierung der Mautsätze nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge soll die Maut den Transportunternehmen einen Anreiz bieten, emissionsarme Fahrzeuge effizient einzusetzen und die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße unterstützen. Außerdem sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge voranzutreiben.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Elektro-, Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Quellen: Die Bundesregierung – Für mehr Klimaschutz im Güterverkehr / BMDV – Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Kabinett beschlossen / ZDF – Steigen Verbraucherpreise wegen Lkw-Maut?

Der Beitrag Lkw-Maut wird teurer: Was bedeutet das für uns Verbraucher? erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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