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Klingbeils Steueranreiz am ID.7 erklärt: 7941 Euro mehr Cash

Klingbeils Steueranreiz am ID.7 erklärt: 7941 Euro mehr Cash

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will die deutsche Wirtschaft mit einem umfassenden Steuergesetz stärken, wie unter anderem Deutschlandfunk berichtet. Bereits diese Woche am Mittwoch könnte sein neues Vorhaben im Kabinett beraten werden. Ziel ist es, Unternehmen spürbar zu entlasten und Investitionen zu fördern. Dazu gehört auch, dass gewerblich genutzte Elektroautos künftig steuerlich deutlich günstiger behandelt werden. Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Er sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von fast 46 Milliarden Euro bis 2029 vor. Diese Summe würde sich auf den Bundeshaushalt auswirken, soll jedoch in erster Linie den Unternehmen zugutekommen.

Ein zentrales Element ist der sogenannte Investitions-Booster. Dieser erlaubt es Firmen, drei Jahre lang bewegliche Wirtschaftsgüter zu maximal 30 Prozent steuerlich geltend zu machen. Das soll von 2025 bis Ende 2027 gelten. Nach Ablauf dieser Regelung ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer geplant. Der Satz liegt derzeit bei 15 Prozent, soll aber bis 2032 auf 10 Prozent fallen. Damit will die Regierung langfristige Anreize schaffen. Auch Gewinne, die im Betrieb verbleiben, sollen steuerlich bevorzugt werden. Wer auf Ausschüttungen verzichtet, soll weniger Steuern zahlen müssen. Das stärkt die Investitionskraft kleiner und mittlerer Unternehmen ebenso wie großer Konzerne. Ergänzend soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden. Betriebe, die in Entwicklung und Innovation investieren, könnten so stärker profitieren.

Besonderes Augenmerk gilt der Elektromobilität. Firmen, die ein neues reines Elektroauto anschaffen, sollen diese Investition schneller abschreiben dürfen. Im Jahr des Kaufs könnten demnach 75 Prozent der Nettokosten steuerlich berücksichtigt werden. Im Folgejahr wären es noch 10 Prozent. In den darauffolgenden Jahren sinkt der Satz stufenweise: fünf Prozent in Jahr zwei und drei, dann drei und zwei Prozent im vierten und fünften Jahr. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt. Sie soll für alle reinen E-Autos gelten, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. Damit möchte der Staat Anreize setzen, um den Umstieg auf elektrische Antriebe auch im gewerblichen Bereich zu beschleunigen.

Wie sich das konkret auswirken kann, zeigt ein Beispiel am einen der beliebstesten Firmenflotten E-Autos: Ein VW ID.7 Pro kostet in der Grundausstattung rund 53.995 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Nettopreis liegt bei etwa 45.370 Euro. Wird dieses Auto angeschafft, lassen sich nach dem neuen Modell im ersten Jahr rund 10.210 Euro steuerlich absetzen. Nach bisherigem Recht waren es nur 2269 Euro. Der Unterschied beträgt 7941 Euro – ein deutlicher Vorteil für die Liquidität des Unternehmens.

Wichtig ist dabei: Der Gesamtbetrag, der über sechs Jahre abgeschrieben wird, bleibt gleich. Die Kosten ändern sich nicht. Es geht um die Verlagerung der Steuerersparnis in das erste Jahr. Das kann helfen, Investitionen schneller zu tätigen oder Finanzierungen leichter zu gestalten. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien. Anschließend muss er noch Bundestag und Bundesrat passieren. Sollte es keine größeren Einwände geben, könnte das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Wirtschaft soll damit Planungssicherheit erhalten und der Standort Deutschland an Attraktivität gewinnen.

Quelle: Manager-Magazin – Finanzminister will Firmen um bis zu 46 Milliarden Euro entlasten / Deutschlandfunk.de – Bundesregierung will Kaufanreiz für Elektroautos setzen

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