
Anhänger und Co.: Das sollten Sie wissen
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Sie lieben Campen, besitzen aber kein Wohnmobil? Sie wollen große Lasten transportieren, Ihnen fehlt aber ein Transporter? In diesen Fällen könnten Sie auf einen entsprechenden Camping- oder Transportanhänger zurückgreifen. Wir haben Tipps rund um das Thema Anhänger für Sie zusammengestellt und informieren Sie, was Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein überhaupt ziehen dürfen.
Die gebräuchlichste Anhängerbauart – gleich ob fürs Camping oder den Transport – ist der sogenannte Starrdeichselanhänger. Dabei ist die Deichsel starr mit dem Rahmen des Anhängers verbunden. Er hat in der Regel eine oder – als Tandemanhänger – zwei Achsen. Wenn Sie nur über einen herkömmlichen Pkw-Führerschein verfügen, dürfen diese maximal einen Meter Abstand voneinander aufweisen. Ob ein Anhänger gebremst oder ungebremst sein muss, hat der Gesetzgeber klar geregelt. Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht gelten als leichte Anhänger und benötigen keine eigene Bremse. Überschreitet der Anhänger dieses Limit, ist eine Bremse vorgeschrieben, die in der Regel als Auflaufbremse ausgeführt ist. Der Bremsassistent Ihres Fahrzeugs arbeitet in jedem Fall wie üblich.
Wer darf was ziehen?
Welches Gewicht Ihr Fahrzeug ziehen darf, finden Sie ganz einfach im Fahrzeugschein. In den Feldern Q1 und Q2 stehen die maximalen Anhängelasten für ungebremste und gebremste Anhänger.
Etwas komplizierter ist es da schon bei der Fahrerlaubnis. Am besten dran sind diejenigen, die noch den alten Führerschein Klasse 3 gemacht haben. Sie dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 Kilogramm chauffieren. Das gesamte Gespann – also Zugfahrzeug, Anhänger und Zuladung – darf sogar bis zu 7,5 Tonnen auf die Waage bringen. Zweiachsige Anhänger dürfen Klasse-3-Inhaber/-innen nur dann ziehen, wenn die Achsen weniger als einen Meter auseinanderstehen. Deutlich mehr Einschränkungen unterliegen Besitzer/-innen der Führerscheinklasse B. Bei Ihnen ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf maximal 750 Kilogramm beziehungsweise auf Leergewicht des Zugfahrzeugs beschränkt, solange die Gesamtmasse des Gespanns das Limit von 3.500 Kilogramm1 nicht übersteigt. Wer mehr Gewicht oder gar mehrachsige Hänger ziehen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder C1, wie sie beispielsweise für Nutzfahrzeuge erforderlich ist.
1 Quelle: www.meine-auto.info.
Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Fahrten mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wenn besondere Kriterien erfüllt sind, können Sie eine Genehmigung bis 100 km/h beantragen. Unter anderem muss dazu das Zugfahrzeug mit ABS ausgerüstet sein, die Reifen des Hängers dürfen maximal sechs Jahre alt und müssen für bis zu 120 km/h ausgelegt sein.
Verschiedene Arten von Anhängerkupplungen
Für Pkw haben sich drei Arten von Anhängerkupplungen eingebürgert: starre, abnehmbare und versenkbare. Die günstigste Variante ist eine starre Anhängerkupplung. Die beiden letztgenannten bieten hingegen den Vorteil, dass sie entfernt beziehungswiese weggeklappt werden können und damit die Optik des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass eine versenkbare oder abnehmbare Anhängerkupplung eingeklappt oder abgenommen werden muss, wenn kein Anhänger gezogen wird. Das gilt nur dann, wenn die Kugel der Kupplung das Kennzeichen verdeckt. Dennoch aufgepasst: Bei einem Unfall könnte die Versicherung sich darauf berufen, dass der Schaden am geschädigten Fahrzeug durch die nicht entfernte Anhängerkupplung größer ausfiel und somit ein Mitverschulden gegeben sei. Deshalb raten Versicherer dazu, abnehmbare Anhängekupplungen auch tatsächlich abzunehmen, wenn Sie nicht benötigt werden, obwohl dazu keine gesetzliche Pflicht besteht.2
2 Quelle: www.arag.de.
Ein Anhänger muss versichert werden – Ausnahme sind Sportanhänger
Da Anhänger nicht als Teil eines Fahrzeugs gelten, müssen sie versichert sein, um eine Zulassung erhalten zu können. Wie bei einem Auto bieten die Versicherer dabei Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen an. Auch die Leistungen sind vergleichbar. Die Teilkasko greift also beispielsweise auch bei Diebstahl. Die Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle, Totalschäden oder Schäden durch Vandalismus ab. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind sogenannte Sportanhänger. Darunter versteht der Gesetzgeber Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren wie Pferdeanhänger oder Anhänger für Sportboote, Segelflugzeuge, Rennmotorräder oder Rennwagen. Die Tarife für eine Versicherung richten sich übrigens nach Bauart und Größe des Anhängers.3
3 Quelle: www.devk.de.
Auch der Anhänger muss zur Hauptuntersuchung
Wie Ihr Fahrzeug muss auch Ihr Anhänger in regelmäßigen Abständen zum TÜV. Wie oft hängt vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Einen neuen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 Kilogramm müssen Sie erstmals nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre bei einer Prüforganisation vorführen. Darf der Anhänger inklusive Zuladung maximal zwischen 750 und 3.500 Kilogramm auf die Waage bringen, gilt ebenfalls eine Untersuchung im Zweijahresrhythmus.4
4 Quelle: www.autoscout24.de.
(Stand 05/2025, Irrtümer vorbehalten)