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BEM: Umweltbonus-Rückzahlung bei E-Auto-Export

BEM: Umweltbonus-Rückzahlung bei E-Auto-Export

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In der Debatte um die frühzeitige Ausfuhr von in Deutschland bezuschussten E-Autos hat der Bundesverband Mobilität (BEM) einen Reformvorschlag vorgelegt. Anstelle die Haltedauer von Elektro-Fahrzeugen zu verlängern, solle Empfängern von Umweltbonus und Investitionskostenzuschuss im Zuge der Förderbescheinigung eine eidesstattliche Erklärung abverlangt werden. Verkaufe ein Empfänger staatlicher Subventionen das E-Auto ins Ausland, wie 2021 häufig geschehen, sei er damit verpflichtet, das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder vollständig zurückzuzahlen. Ansonsten würden Fördergelder missbraucht.

Der BEM, nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, zitiert aus einer Studie des Center of Automotive Management. Danach seien mehr als zehn Prozent der Elektrofahrzeuge, für die in Deutschland ein Umwelt-Bonus beantragt wurde, nach nur sechs Monaten ins Ausland verkauft worden. Das entspreche einer Fördersumme von rund 240 Millionen Euro. Rechne man die Prämien der Hersteller dazu, belaufe sich der Schaden auf bis zu 360 Millionen Euro.

Mit unserem Vorschlag schaffen wir kontrollierte Freiheit, die Elektromobilität und ihre AnwenderInnen weiter zu fördern und das Geld zu schützen“, so BEM-Vorstand Markus Emmert. Mit der Rückzahlungs-Verpflichtung, die den Export der Fahrzeuge ins Ausland unattraktiv macht, könne gleichzeitig auch der Gebrauchtwagenmarkt für Stromer deutlich aufgewertet werden.

Um künftigen Fahrzeughaltern die Unsicherheit für Investitionen in E-Autos zu nehmen, schlägt der BEM weiterhin vor, dass der Antrag auf den Umweltbonus bereits 15 Tage nach der verbindlichen Bestellung gestellt werden kann. „Mit diesem Nachweis könnte eine vorzeitige Bewilligung des Umweltbonus mit einer aufschiebenden Bedingung der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland auf den Halter ausgesprochen werden.“ Die Freigabe zur Auszahlung erfolge dann mit dem Nachweis der Zulassung.

Quelle: Bundesverband Mobilität

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