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E-Auto-Umweltbonus im Mai 2023 fast auf Jahreshoch

E-Auto-Umweltbonus im Mai 2023 fast auf Jahreshoch

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Mitte Juni. Zeit für eine Zwischenbilanz, wie sich der Umweltbonus/ die Kaufprämie für Elektroautos in den ersten fünf Monaten des Jahres entwickelt hat. Im Dezember 2022 waren es noch 228.982 Anträge, die neu hinzugekommen sind – stark getrieben durch die Kürzung der Förderung für E-Autos und dem Wegfall der Prämie für Plug-in-Hybride ab Anfang 2023.

Der Abschwung hat sich recht schnell eingestellt, konnte sich bis März aber wieder auf steigende Pfade begeben. Doch im April sank die Anzahl der Anträge auf den Umweltbonus wieder. Um dann nur einen Monat später wieder auf das Niveau vom März 2023 zu klettern. Ein Auf und Ab, welches uns noch eine Weile begleiten dürfte.

Die Anträge für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb verzeichneten im Mai 28.608 Neuzugänge, nur rund ein Zehntel der Dezember-Zahlen. Exakt aufgeschlüsselt sind 28.564 Anträge für Elektroautos, 40 Anträge für Plug-in-Hybride sowie vier Förderanträge für Brennstoffzellen-Fahrzeuge dazugekommen. Die Zahlen bewegen sich in etwa auf dem gleichen Niveau wie Mitte des Jahres 2022.

1.170.972 Anträge für reine E-Autos, 804.861 für Plug-in-Hybride und 453 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge

Exakt 1.170.972 Anträge für reine E-Autos, 804.861 für Plug-in-Hybride und 453 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge – so lautet die Bilanz aller bisher gestellten Umweltbonus-Anträge seit der Einführung der Förderung, welche in Summe 1.976.286 Anträge auf die Kaufprämie für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb ergeben.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, konzentriert sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge seit 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – seitdem auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Plug-in-Hybride werden seitdem nicht mehr gefördert.

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 soll der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt werden. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Anträge nach Antragsteller im Detail im Mai 2023

Interessant ist auch, wer den eigentlich die Anträge für den Umweltbonus stellt. Beantragt werden kann die Kaufprämie für E-Autos sowohl von Privatpersonen, als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen. Nachfolgend betrachten wir im Detail, wie sich die gestellten Anträge auf die einzelnen Antragssteller aufteilen. Hierdurch ergibt sich folgendes Bild.

Privatperson: 826.847
Freiberuflich tätige Person: 7
Unternehmen: 979.401
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung: 9.889
Privatunternehmen: 12
Verein: 820
Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor: 6.279
Kommunale Betriebe: 1.221
Kommunaler Zweckverband: 204
Kirche, kirchl. Einrichtung, anerkannte Religionsgem.: 2
gemeinnützige Organisation: 2
Stiftung: 1.107
Körperschaft: 14.299
Eingetragene Genossenschaften: 1
Einzelunternehmer: 19

Unternehmen als auch Privatpersonen stellen in Summe eine vergleichbare Anzahl an Umweltbonus-Anträgen. Inwiefern eine stärkere Verschiebung hin zu Unternehmen wieder stattfinden wird, nach Wegfall der Förderung für PHEV, ist fraglich. Denkbar wäre dies jedoch.

Denn generell mag der Schwerpunkt auf Unternehmen daran liegen, dass es eine Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen gibt. Denn der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung zugestimmt. Die Dienstwagenregelung wurde zudem, mit Wirkung vom 31. Juli 2019, bis Ende 2030 verlängert und sogar auf 0,25 Prozent-Punkte herabgesenkt.

Umweltbonus-Ranking der Hersteller und Modelle bis Mai 2023

Unverändert bleibt es an der Spitze des Rankings. Volkswagen hat sich dort mit 277.813 gestellten Anträgen deutlich von seinen Marktbegleitern ab- und festgesetzt. Die Anzahl der Anträge bei Mercedes-Benz (183.504) sind im Vergleich zum Drittplatzierten BMW (158.444), in einem ähnlichen Umfang gewachsen. Absolut haben die Stuttgarter mittlerweile einen Vorsprung vor den Münchner erarbeiten können. In Summe kommt es durch das Wachstum auf Augenhöhe jedoch nicht zu Veränderungen innerhalb der Top 3 im Ranking.

Auf Rang vier folgt Tesla, welche wohl bald den dritten Rang von BMW abnehmen dürften. 152.262 gestellte Anträge bisweilen und ein stärkeres Wachstum als bei BMW und Mercedes-Benz lässt genau darauf schließen. Es dürfte somit nur noch eine Frage der Zeit sein, bis BMW und dann Mercedes ihren Rang räumen müssen. Renault (131.830 Anträge) kennt dieses Gefühl bereits und muss einsehen, dass der Abstand zwischen den beiden Herstellern größer wird.

Auf Rang sechs folgt Hyundai mit 114.255 gestellten Anträgen. Gefolgt von Audi, welche ihren siebten Rang verteidigen konnten, mit 110.689 Anträgen. Diesen wohl so schnell aber auch nicht aufgeben müssen. Denn die Abstände dahinter werden größer. Mit bereits größerem Abstand gesellen sich Opel (76.752), Seat (74.391) sowie Kia (73.676) hinzu.

Auf Modellebene betrachtet zeichnet sich folgendes Bild:

Tesla Model 3 (95.410)
Renault ZOE (89.954)
VW ID.3 (65.447)
Tesla Model Y (56.313)
VW e-up! (56.308)
Hyundai Kona Elektro (54.589)
Smart ForTwo EQ (48.924)
Fiat 500 (47.549)
BMW i3 & i3s (44.150)
VW ID.4 (37.216)

Betrachten wir die gestellten Anträge je Bundesland, ergibt sich folgendes Bild:

Baden-Württemberg: 297.451
Bayern: 373.187
Berlin: 60.286
Brandenburg: 39.337
Bremen: 10.146
Hamburg: 44.024
Hessen: 180.063
Mecklenburg-Vorpommern: 16.473
Niedersachsen: 183.421
Nordrhein-Westfalen: 479.468
Rheinland-Pfalz: 94.010
Saarland: 22.910
Sachsen: 52.137
Sachsen-Anhalt: 25.326
Schleswig-Holstein: 66.650
Thüringen: 30.784
Unbekannt: 613

Weitere Informationen finden Interessenten direkt hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

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