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EU-Rat segnet Euro-7-Verordnung ab

EU-Rat segnet Euro-7-Verordnung ab

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Ende der vergangenen Woche hat der Rat der Europäischen Union die Euro-7-Verordnung angenommen, in der Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und die Haltbarkeit von Batterien festgelegt sind. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess. Die neue Verordnung gilt für Personenkraftwagen ebenso wie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, Schadstoffemissionen, die als Abgase und durch Bremsen in die Luft gelangen, weiter zu senken. Außerdem werden strengere Anforderungen an die Lebensdauer festgelegt.

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen, aber auch für andere Emissionsarten wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen und gilt somit auch für Elektroautos. Außerdem werden mit Blick auf die E-Mobilität Grenzwerte für die Haltbarkeit von Batterien eingeführt.

Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten weiterhin die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm, aber künftig strengere Anforderungen in Bezug auf feste Partikel. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Lkw sind strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe vorgesehen, von denen einige – z. B. Distickstoffoxid (N2O) – bislang nicht geregelt wurden. Darüber hinaus werden mit der Euro-7-Norm strengere Grenzwerte für Partikelemissionen eingeführt, die beim Bremsen entstehen, wobei für Elektrofahrzeuge eigene Grenzwerte gelten. Strenger sind künftig auch die Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen, sowohl in Bezug auf die Lebensdauer als auch die Kilometerleistung.

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, ist der Rechtsakt nun offiziell angenommen. Sobald die Verordnung von der Präsidentin des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates unterzeichnet ist, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung tritt das neue Gesetz dann in Kraft.

Der Zeitpunkt der Anwendung hängt vom Fahrzeug ab:

30 Monate für neue Typen von Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und 42 Monate für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
48 Monate für neue Typen von Bussen, Lkw und Anhängern und 60 Monate für neue Busse, Lkw und Anhänger
30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind und 48 Monate für diejenigen, die zum Einbau in Busse, Lkw und Anhänger bestimmt sind

Wie die neue Verordnung zustande kam

Am 10. November 2022 hatte die Kommission die Euro-7-Verordnung als Teil ihrer 2020 festgelegten Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Null-Schadstoff-Aktionsplans von 2021 vorgelegt. Am 25. September 2023 legte der Rat seinen Standpunkt (seine „allgemeine Ausrichtung“) fest. Am 18. Dezember 2023 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament erzielt.

Am 19. April 2023 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2023/851 zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und für neue leichte Nutzfahrzeuge, in der ein Reduktionsziel von 100 Prozent für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 festgelegt wird. Während sich die Industrie auf diesen Wandel vorbereitet, d. h. darauf, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 im Binnenmarkt verboten werden, bleiben solche Fahrzeuge verfügbar.

Die Produktion anderer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Lkw, Busse und andere schwere Nutzfahrzeuge) wird nach 2035 weiterlaufen. Mit den Euro-7-Vorschriften werden die Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis zu diesem Zeitpunkt abgedeckt. Andere Vorschriften der Verordnung (z. B. in Bezug auf Bremsen, Reifen und Lebensdauer der Batterie) werden auch nach 2035 weiterhin für neue, umweltfreundlichere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten.

Quelle: Europäischer Rat – Pressemitteilung vom 12.04.2024

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