Bundesnetzagentur verzeichnet mehr als 52.000 öffentliche Ladepunkte
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Diese gemeldeten Ladepunkte werden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht. Ladesäulen, die nicht gemeldet wurden, sind auf der Karte nicht berücksichtigt. […]
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