Steuervorteil gilt rückwirkend auch für E-Autos bis 70.000 Euro
Der deutsche Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet. Somit können nun rückwirkend zum 1. Januar 2024 gemäß §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EStG privat genutzte Dienst-Elektroautos mit einem Listenpreis bis zu 70.000 Euro mit dem vergünstigten Steuersatz von 0,25 Prozent beim geldwerten Vorteil berücksichtigt werden. Für teurere Fahrzeuge […]
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